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Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Rechtsauskunft
Die ÖRA bietet Auskünfte über alle Rechtsangelegenheiten
(außer im Steuerrecht) für alle Personen, die in Hamburg
wohnen und / oder arbeiten und nur über ein geringes Einkommen
verfügen. Zusätzlich leistet sie praktische Hilfe. Durch Kontaktaufnahme
mit der Gegenseite in einem Streitfall bemüht sie sich um eine
gütliche Regelung.
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Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Hilfe der ÖRA.
Die ÖRA-Berater unterstehen der Schweigepflicht.
Vergleichsstelle
Die Stelle ist ebenfalls für Personen, die ihre Rechtsangelegenheiten
gütlich und außergerichtlich regeln wollen (hauptsächlich familiäre
Angelegenheiten). In diesem Fall sind die Wohn- und Geschäftssitze sowie
die Einkommensverhältnisse nicht von Bedeutung.
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Vergleichsbehörde (Sühnestelle)
Die Strafprozeßordnung schreibt vor, daß in einigen Strafsachen (z.
B. Haus-friedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung, Körper-verletzung)
der Geschädigte nur dann selbst Anklage erheben darf, wenn zuvor der
Versuch eines gütlichen Ausgleichs (Sühneversuch) erfolglos geblieben
ist. Der Sühneversuch kann bei der ÖRA beantragt werden.
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