Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle (ÖRA)

Rechtsauskunft
Die ÖRA bietet Auskünfte über alle Rechtsangelegenheiten (außer im Steuerrecht) für alle Personen, die in Hamburg wohnen und / oder arbeiten und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Zusätzlich leistet sie praktische Hilfe. Durch Kontaktaufnahme mit der Gegenseite in einem Streitfall bemüht sie sich um eine gütliche Regelung.

Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Hilfe der ÖRA.
Die ÖRA-Berater unterstehen der Schweigepflicht.

Vergleichsstelle
Die Stelle ist ebenfalls für Personen, die ihre Rechtsangelegenheiten gütlich und außergerichtlich regeln wollen (hauptsächlich familiäre Angelegenheiten). In diesem Fall sind die Wohn- und Geschäftssitze sowie die Einkommensverhältnisse nicht von Bedeutung.

Vergleichsbehörde (Sühnestelle)
Die Strafprozeßordnung schreibt vor, daß in einigen Strafsachen (z. B. Haus-friedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung, Körper-verletzung) der Geschädigte nur dann selbst Anklage erheben darf, wenn zuvor der Versuch eines gütlichen Ausgleichs (Sühneversuch) erfolglos geblieben ist. Der Sühneversuch kann bei der ÖRA beantragt werden.